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Betreiberpflichten im Hinblick auf die VDI Richtlinie 6022 „Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen“

In der VDI 6022 [1] ist die hygienische Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen gefordert. Zur Sicherstellung eines einwandfreien Betriebszustandes von RLT-Anlagen sind periodische Wartungs- und Reinigungstätigkeiten gefordert, welche die Betriebskosten durchaus ansteigen lassen. Mittelfristig wird jedoch durch diese Maßnahmen eine Kostensenkung erreicht, da Investitionen im Bereich Instandsetzung eingespart werden können. Für Gebäudeeigentümer und Betreiber von RLT-Anlagen stellt sich jedoch immer wieder die zentrale Frage: Ist die Umsetzung der VDI-Richtlinie 6022 in die betriebliche Praxis rechtlich verbindlich?

Um diese Frage zu beantworten, muß man bis in das Jahr 1979 zurückblicken, nämlich auf einen Workshop der WHO (Weltgesundheitsorganisation) in Builthoven in den Niederlanden. Damals wurden unterschiedliche, mögliche Einflüsse des Innenraumklimas auf die menschliche Gesundheit diskutiert. Man einigte sich unter anderem darüber, dass die Normen für die Lüftungstechnik nicht nur im Hinblick auf ein geeintes Europa, sondern auch unter der Betrachtung auf durchaus mögliche gesundheitliche Auswirkungen neu überarbeitet werden müssen. Im europäischen Umfeld sowie in Deutschland wurde dann in den 80er Jahren das Sick Building Syndrom unter Berücksichtigung raumlufttechnischer Anlagen als Einflussfaktor untersucht. Dabei wurde in einigen wissenschaftlichen Studien festgestellt, dass eine vernachlässigte Anlagenwartung das Innenraumklima nachhaltig beeinflussen kann. In Anbetracht dieser Ergebnisse wurden Stimmen laut, künftig Missstände durch eine gesetzliche Verordnung auszuschließen. 1992 entschloss sich jedoch die Bundesregierung in einer Konzeption zur Verbesserung des Innenraumklimas [2] dazu, kein Gesetz oder eine Verordnung in diese Richtung zu verabschieden, sondern vielmehr müssten im Zuge der oftmals geforderten gesetzlichen Deregulierung technische Richtlinien und normative Standards bezüglich dieser Problematik als Regulierungsinstrument von dazu kompetenten Verbänden entwickelt werden. Diese Vorgabe wurde vom VDI (Verein Deutscher Ingenieure) mit der Erarbeitung und Veröffentlichung der VDI 6022 umgesetzt. Parallel dazu wurden europäische Richtlinien zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verabschiedet, welche in nationale Gesetze und Verordnungen umgesetzt werden müssen. Zum Schutz bzw. einer Verbesserung der Arbeitsumwelt ist eine präventive und dynamische Arbeitsschutzpolitik ist notwendig, welche nicht allein auf technische Lösungen abzielt. Aus Sicht der kostengeplagten Sozialversicherungssysteme ist durch die Realisierung dieses präventiven Arbeitsschutzverständnisses eine Reduktion von arbeitsbedingten Erkrankungen und somit eine gesamtwirtschaftliche Entlastung zu erwarten [3].

1998 mündeten diese Anforderungen im deutschen Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG[4]. Eine Kernaussage im Hinblick auf die praktische Anwendung der VDI 6022 wird mit der Verpflichtung des Arbeitgebers zu grundsätzlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen. Unter Paragraph 4 des ArbSchG ist verankert, dass dabei der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen sind. Der Begriff des Stands der Technik geht weiter als vielfach in Wartungs- und Serviceverträgen zitierte Begriff „allgemein anerkannte Regeln der Technik“, weil dafür weder eine allgemeine Anerkennung durch die Fachwelt noch eine allgemeine praktische Erprobung und Bewährung vorliegen muß. Dies bedeutet, dass einer technischen Richtlinie wie der VDI 6022, in welcher praktische Erfahrungen als Regeln und Erkenntnisse wiedergegeben werden, eine faktische Bindungswirkung zugeordnet werden kann. Die VDI 6022 ist juristisch als rechtsnormenähnlich einzustufen und erhält dadurch indirekt Gesetzescharakter.

<Fortsetzung>

Literatur

[1] - VDI 6022 , Teil 1 – Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen, Beuth Verlag

[2] - Konzeption der Bundesregierung zur Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen, 1992

[3] - Kittner, Pieper – Arbeitsschutzgesetz, Basiskommentar, 2. Auflage, Bund-Verlag

[4] - ArbSchG, August 1996

Alle Rechte vorbehalten – FIRU Forschungsinstitut e.V., Neuötting, 05/2001

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